GEFÄHRDUNGSANALYSEN FÜR TRINKWASSER-INSTALLATIONEN
Leistungsverzeichnis für Gefährdungsanalysen
I. Leistung
1. Leistungsbeschreibung einer Gefährdungsanalyse
Die Gefährdungsanalyse wird gemäß der Trinkwasserverordnung § 16 Abs. 7 i. V. m § 9 Abs. 8 der Trinkwasserverordung in der Fassung vom 5.12.2012 unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung (UBA- Empfehlung vom 14.12.2012), den DVGW- Arbeitsblättern W551, dem DVGW Hinweis W 1001, den VDI / DVGW-Richtlinien 6023 und den DIN EN 806 ff., sowie DIN 1988 ff. durchgeführt.
2. Leistungsbereiche
- Ortsbesichtigung mit individueller Terminabsprache. Überprüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, durch technisch kompetentes Personal vor Ort.
- Fotodokumentation der systemrelevanten und aus hygienischer Sicht bedenklichen Bauteile und Installationen.
- Aufnahme der relevanten Daten aus den Untersuchungsergebnissen (Legionellenanalytik) und der Ortsbesichtigung zur Ursachenanalyse. Die Ergebnisse aus der technischen Vor-Ort-Aufnahme und den Untersuchungsergebnissen werden berücksichtigt und ausgewertet.
- Gefährdungsanalyse durch einen qualifizierten Sachverständigen.
- Individuelle Auswertung aller genannten Fakten.
- Empfehlung von sofortigen Maßnahmen.
- Handlungsempfehlungen zur Sanierung kontaminierter Trinkwasserinstallationen. Bei den Maßnahmenempfehlungen handelt es sich um kein Sanierungskonzept.
3. Dokumentation
Nach Durchführung der Gefährdungsanalyse erhält der Auftraggeber eine schriftliche Ausfertigung, mit den in Punkt 2. aufgeführten Leistungsbereichen und den enthaltenen Handlungsempfehlungen.